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Für Unternehmen

Geförderte Weiterbildung für ihr zukunftssicheres Unternemen!

Qualifizieren Sie ihre Mitarbeitenden mit bis zu 100% geförderten Weiterbildungen vom Experten für Automatisierungtechnik, Robotik und Projektmanagement!
Profitieren Sie von staatlicher Förderung in Kombination mit branchenrelevantem Know-how!

Ihre Förderung im Überblick

nach § 82 SGB III in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe.
Betriebsgröße:
Was Sie bekommen:
Übernahme Lehrgangskosten
100%
Arbeitsentgeltzuschuss bis
75%
Was Sie bekommen:
Übernahme Lehrgangskosten
50%
Arbeitsentgeltzuschuss bis
50%
Was Sie bekommen:
Übernahme Lehrgangskosten
25%
Arbeitsentgeltzuschuss bis
25%

Ihre Vorteile auf einen Blick

Für Unternehmen

100% Kostenfrei

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bis zu 100% der anfallenden Weiterbildungskosten sowie bis zu 75% des Arbeitsentgeldes.

Steigerung Kompetenzen

Sie steigern die internen Kompetenzen ihrer Fachkräfte
In den Bereichen Robotik, Automatisierung und Projektmanagement. Damit erhöht sich langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Erhöhte Mitarbeiterbindung

Durch eine höhere Mitarbeiterbindung verringern Sie Fluktuation und Recruitingkosten.

Für Mitarbeitende

100% Flexibel

Ob der Einstieg in die Automatisierungstechnik, Programmierkurse für Roboter von KUKA, ABB und Co. oder Projektmanagement in der Industrie 4.0. Sie entscheiden was für Sie aktuell notwendig ist!

Berufsbegleitend lernen

Durch Fokusblöcke und Selbstbestimmtes lernen können Sie flexibel Ihre Fähigkeiten weiterentwickeln.

hohe Lernkurve

Durch unsere praxisorientierten Inhalte und Livekurse mit erfahrenen Experten sichern wir Ihren Lernerfolg.

Unsere Weiterbildung für Ihre Zukunft in der Industrie 4.0!

Simulative Roboterprogrammierung in der Industrie

Erlernen Sie anwendungsspezifische Grundlagen der SPS-Programmierung und Automatisierungstechnik. Dabei machen Sie sich mit der Robotik des Innovationsführers KUKA vertraut. Sie erwerben praxisnahe Kenntnisse und konkrete Anwendungsfälle, die Sie direkt in Ihren Arbeitsalltag integrieren können!
Abschluss
Kurszertifikat
Dauer
3 Wochen in Vollzeit

Projektmanagement in der Industrie 4.0

Nutzen Sie modernste Technologien wie KI für ein effizienteres und flexibleres Projektmanagement.  Integrieren Sie smarte Anwendungsfälle, verbessern ihre Projektmanagementskills und setzen agile Methoden, wie SCRUM, ein – für maximale Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit.
Abschluss
Kurszertifikat
Dauer
3 Wochen in Vollzeit

Ihre 3 Schritte zur Förderung

Beratungsgespräch vereinbaren.

Fülle Sie unser Formular aus und ein:e Berater:in wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Antrag stellen bei der Agentur für Arbeit.

Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags bei der Bundesagentur für Arbeit.

Startschuss der Weiterbildung.

Nach der Antragsstellung und der Genehmigung steht einem Start der Weiterbildung nichts mehr im Wege.

Warum der Smart Industy Campus?

100% Flexibel & Remote

Jede unserer Weiterbildung findet Online statt, sodass man sie jederzeit flexibel absolvieren kann. Egal ob aus dem Homeoffice oder aus dem Büro.

1on1 Meetings

Für offene Fragen, während der Weiterbildung, haben Sie jederzeit die Möglichkeit unser Team zu kontaktieren und über ein individuelles 1on1 Meeting alle offenen Themen zu klären.

Praxisorientierte Kurse

Unsere Kurse vermitteln maximal praxisorientiert
Wissen das Sie in der täglichen Arbeit direkt weiterbringt.

Anerkannte Zertifikate

Lassen Sie die Fähigkeiten ihrer Mitarbeitenden durch ein IHK-Zertifikat bestätigen - auch gegenüber Kunden und Partnern.

Jetzt kostenlos beraten lassen!

Nachdem Du Deine Kontaktdaten in das untenstehende Formular eingetragen hast, wird sich einer unserer Mitarbeitenden mit Dir in Verbindung setzen, um Dir zunächst weitere Informationen über unseren Kurs zu geben und Dich Schritt für Schritt durch Deine Bewerbung zu führen!

Weitere Fragen zum QCG

Was wird durch das QCG gefördert?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt berufsbezogene Weiterbildungen in zwei Kategorien: Abschlussorientierte Weiterbildungen für Personen ohne Berufsabschluss (§81 (2) SGB III). Sonstige berufliche Weiterbildungen nach §82 SGB III. Die von Smart Industry Campus angebotenen Weiterbildungen fallen unter “sonstige berufliche Weiterbildungen". Für diese gelten:

Eine Erstattung der Lehrgangskosten von bis zu 100 %.
Ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 %.

Durch das QCG werden abschlussorientierte Weiterbildungen bei fehlendem Berufsabschluss (§81 (2) SGB III) sowie sonstige berufliche Weiterbildungen nach §82 SGB III gefördert. In diesem Zuge erfolgt zum einen die Übernahme der Lehrgangskosten (bis zu 100%) und ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 100%.
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Wieviel wird durch das QCG gefördert?

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Können die Weiterbildungen des Smart Industry Campus über das Qualifizierungsgeld gefördert werden?

Ja!
Neben der Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) können unsere Weiterbildungen auch über das Qualifizierungsgeld gefördert werden.

Wichtiger Unterschied:
Beim Qualifizierungschancengesetz (QCG) werden Lehrgangskosten und ein Teil des Gehalts übernommen. Beim Qualifizierungsgeld wird ausschließlich das Arbeitsentgelt (60–67 % des Nettoverdienstes) übernommen – nicht aber die Lehrgangskosten.

Das bedeutet:
Wenn Ihr Unternehmen vom Strukturwandel betroffen ist, können Sie für Ihre Mitarbeitenden das Qualifizierungsgeld beantragen. In diesem Fall übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 bzw. 67% der Lohnkosten während der Weiterbildung.
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Welche Voraussetzungen gibt es, um eine Förderung nach dem QCG zu erhalten?

Die Förderhöhe hängt von mehreren Faktoren ab!

Was gilt für wen?

Unternehmen:
Alle Unternehmen – unabhängig von Größe und Branche – können die Förderung beantragen. Die Höhe der Förderung hängt ab von:
Der Mitarbeiteranzahl. Einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag, der berufliche Weiterbildung vorsieht (zusätzliche 5 % Förderung).

Schulungsanbieter / Bildungsträger:
Der Träger muss AZAV-zertifiziert sein. Smart Industry Campus ist AZAV-zertifiziert.

Inhalte:
1. Neben dem Träger, müssen auch die entsprechenden Maßnahmen AZAV-zertifiziert sein.
2. Maßnahme hat einen Mindestumfang von über 120 Stunden.
3. Darüber hinaus müssen die Inhalte über ausschließlich arbeitsplatzbezogene & kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Alle unsere Maßnahmen und Inhalte erfüllen grundsätzlich diese Anforderungen, wobei es lediglich bei Punkt 3 dazu kommen kann, dass je nach aktueller Tätigkeit des Teilnehmenden der Aspekt überprüft werden muss.

Teilnehmende:
1.Die letzte Berufsausbildung bzw. letzte vergleichbare Weiterbildung liegt mind. 2 Jahre zurück.
2. Die Person befindet sich nicht in Kurzarbeit und erhält kein Kurzarbeitergeld.
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Bis wann muss ich die Förderung spätestens beantragt haben? Wie lange dauert es, bis der Antrag genehmigt ist?

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme genehmigt sein. 
Die Bearbeitungszeit bei der Bundesagentur für Arbeit variiert je nach Auslastung.

Empfehlung: Antrag mindestens 6–8 Wochen vor Beginn stellen.
Auch kurzfristige Anträge sind möglich, sollten aber so früh wie möglich eingereicht werden.
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Kann ich die Weiterbildungskosten als Unternehmen auch selbständig tragen?

Ja. Falls eine Förderung kurzfristig nicht möglich ist oder abgelehnt wird, kann das Unternehmen die Lehrgangskosten auch selbst übernehmen!
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